170 Tage bis 18. Feb. 2027

18. Juli 2026

Batteriepass-Anforderungen für LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter, leichte Elektrofahrzeuge)

LMT-Batterien brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Pass, ohne Kapazitätsschwelle. Was die Anforderung für Importeure von E-Bikes, E-Scootern und LEV umfasst.

Batterien für leichte Verkehrsmittel, die LMT-Kategorie, gehören zu den ersten, die nach der EU-Batterieverordnung einen digitalen Batteriepass brauchen. Ab dem 18. Februar 2027 muss eine LMT-Batterie, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen tragen. Dieser Leitfaden legt dar, was das für Importeure von E-Bikes, E-Scootern und anderen leichten Elektrofahrzeugen bedeutet.

Welche Batterien LMT-Batterien sind

LMT-Batterien treiben Fahrzeuge mit Rädern an, die zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind, elektrisch fahren können, allein oder neben einem Motor, und nicht als größere Straßenfahrzeuge typgenehmigt sind. In der Praxis umfasst das E-Bike- und Pedelec-Packs, E-Scooter-Batterien und Batterien für andere leichte Elektrofahrzeuge.

Das prägende Merkmal für den Geltungsbereich ist, dass es keine untere Kapazitätsgrenze gibt. Anders als Industriebatterien, die erst über 2 kWh erfasst sind, ist eine LMT-Batterie bei jeder Kapazität erfasst. Ein kleines E-Scooter-Pack und ein großes Lastenradpack werden für die Passpflicht gleich behandelt.

Was der Pass enthalten muss

Der Pass ist ein strukturierter Datensatz zur Batterie, erreichbar über einen QR-Code auf oder an dem Pack und dauerhaft online verfügbar. Der Datensatz ist in Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 definiert. Für eine LMT-Batterie umfasst er:

  • Identität und Chemie: was die Batterie ist, ihre Zellchemie und die Kennungen, über die sie rückverfolgbar wird.
  • CO2-Fußabdruck: der erklärte Fußabdruck der Batterie, erstellt nach der Methode der Verordnung. Siehe die Erklärung zum CO2-Fußabdruck.
  • Rezyklatanteil: der Anteil zurückgewonnenen Materials bei den betreffenden Metallen. Siehe Erklärung zum Rezyklatanteil.
  • Leistung und Haltbarkeit: die Merkmale, die beschreiben, wie die Batterie arbeitet und wie sie sich über ihr Leben hält.
  • Gefährliche Stoffe und Sicherheit: besorgniserregende Stoffe und die Sicherheitsangaben, die im Umgang gebraucht werden.
  • Nachweisdokumente: die Berichte und Erklärungen, die die Werte belegen.

Nicht alles davon ist öffentlich. Die Verordnung sieht Zugriffsebenen vor, einige Felder sind also für alle offen, während andere Parteien mit berechtigtem Interesse oder Behörden vorbehalten sind. Siehe Zugriffsebenen des Batteriepasses.

Wer ihn erstellen muss

Die Pflicht liegt beim Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Für Importeure sind das in der Regel Sie, unter Ihrer eigenen EORI-Nummer. Ein Hersteller außerhalb der EU kann Ihnen die zugrunde liegenden Daten schicken, aber die rechtliche Pflicht nicht für Sie tragen, und weder der Marktplatz noch der Frachtführer tun das. Ein Pack zu kaufen, das bereits eine CE-Kennzeichnung und Prüfberichte hat, ändert nichts daran, wer für den Pass verantwortlich ist.

Die Kennzeichnungs- und Hosting-Pflichten

Zwei praktische Pflichten stehen neben den Daten selbst:

  • Ein Datenträger auf der Batterie. Der QR-Code oder ein gleichwertiger Träger muss vorhanden sein, damit jeder vom physischen Pack aus den Pass erreicht. Siehe Regeln zu Datenträger und QR-Code.
  • Dauerhafte Verfügbarkeit. Der Pass muss über die Nutzungsdauer der Batterie online erreichbar bleiben, planen Sie also Kontinuität statt einer Datei, die Sie einmal erzeugen. Siehe wie lange ein Pass online bleiben muss.

Was jetzt zu tun ist

Bestätigen Sie mit dem Geltungsbereichs-Check, welche Ihrer Modelle LMT-Batterien sind, und fordern Sie dann die Daten aus Anhang XIII in einer strukturierten Anfrage bei Ihrem Lieferanten an. Wenn Sie noch klären, ob ein Produkt überhaupt erfasst ist, starten Sie mit braucht meine E-Bike-Batterie einen Pass.

Kurz gefasst

LMT-Batterien, darunter E-Bike- und E-Scooter-Packs, brauchen ab dem 18. Februar 2027 bei jeder Kapazität einen digitalen Batteriepass. Der Pass trägt den Datensatz aus Anhang XIII, ausgeliefert in Zugriffsebenen, erreichbar über einen QR-Datenträger und gehostet über die Lebensdauer der Batterie. Wenn Sie diese Batterien importieren, liegt Erstellung und Hosting dieses Passes in Ihrer Verantwortung.