21. Juli 2026
Anhang XIII erklärt: die Daten, die Ihr Batteriepass tragen muss
Anhang XIII der EU-Batterieverordnung legt fest, welche Informationen ein Batteriepass tragen muss. Ein verständlicher Überblick darüber, was er umfasst und woher die Daten kommen.
Wenn der Batteriepass der Behälter ist, dann ist Anhang XIII die Packliste. Er ist der Teil der EU-Batterieverordnung, der festlegt, welche Informationen ein Pass tragen muss. Dieser Leitfaden gibt einen verständlichen Überblick darüber, was Anhang XIII umfasst, damit Sie wissen, was Sie sammeln müssen und bei wem.
Was Anhang XIII ist
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 legt die Informationen fest, die in den Batteriepass aufzunehmen sind. Es handelt sich um einen definierten Datensatz und nicht um Freitext, und genau das macht jeden Pass vergleichbar und maschinenlesbar. Die Merkmale umfassen die Identität der Batterie, ihr Umweltprofil, ihre Leistung, ihre Inhaltsstoffe und die Dokumente, die all das belegen.
Die wichtigsten Datengruppen
Die Merkmale lassen sich in einige wiedererkennbare Gruppen einteilen:
- Identität und allgemeine Angaben. Was die Batterie ist, ihre Kategorie und ihr Modell, Angaben zum Hersteller und die Kennungen, über die sie rückverfolgbar wird.
- Chemie und Zusammensetzung. Die Zellchemie und die Materialien, aus denen die Batterie besteht, worauf mehrere weitere Felder aufbauen.
- CO2-Fußabdruck. Der erklärte Fußabdruck der Batterie, erstellt nach der Methode der Verordnung. Siehe die Erklärung zum CO2-Fußabdruck.
- Rezyklatanteil. Der Anteil zurückgewonnenen Materials bei den betreffenden Metallen. Siehe Erklärung zum Rezyklatanteil.
- Leistung und Haltbarkeit. Die Merkmale, die beschreiben, wie die Batterie arbeitet und wie sie sich über ihre Nutzungsdauer hält.
- Gefährliche Stoffe und Sicherheit. Besorgniserregende Stoffe und die Sicherheitsangaben, die Personen im Umgang mit der Batterie brauchen.
- Nachweisdokumente. Prüfberichte, Erklärungen und weitere Dokumente, die die genannten Angaben belegen.
Eine Besonderheit im Aufbau von Anhang XIII ist wichtig: Er ist danach gegliedert, wer welches Feld sehen darf, nicht nach Themen. Seine vier Teile entsprechen den Zugriffsebenen, sodass die öffentlichen Angaben auf Modellebene in einem Teil stehen, die detaillierteren Angaben zu Zusammensetzung und Demontage in einem anderen, die Prüfberichte zur Konformität in einem dritten und die Daten zur einzelnen Batterie (etwa Gesundheitszustand und Nutzungshistorie) in einem vierten. Viele Einträge verweisen auf andere Stellen der Verordnung, statt sie zu wiederholen, etwa der CO2-Fußabdruck nach Art. 7, der Rezyklatanteil nach Art. 8 und die allgemeinen Etikettenangaben in Teil A von Anhang VI. Die Merkmale gelten außerdem nur, soweit sie für Ihre Batteriekategorie relevant sind (Art. 77(2)): einige wenige, etwa der Schwellenwert der Restkapazität für die Erschöpfung, gelten nur für Batterien von Elektrofahrzeugen.
Zugriffsebenen gelten je Feld
Anhang XIII macht nicht alles öffentlich. Felder sind Zugriffsebenen zugeordnet, sodass die Öffentlichkeit einige sieht, Parteien mit berechtigtem Interesse mehr und Behörden den vollständigen Satz. Bei der Planung Ihrer Datenerhebung hilft es zu wissen, in welcher Ebene ein Feld liegt, denn davon hängt ab, was im offenen Netz sichtbar wird. Siehe Zugriffsebenen des Batteriepasses.
Woher die Daten kommen
Die meisten Daten aus Anhang XIII stammen vom Hersteller, nicht vom Importeur. Chemie, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Leistungswerte hält Ihr Lieferant vor oder kann sie erzeugen. Einige wenige Felder, etwa die Identität des Wirtschaftsakteurs, der die Batterie in Verkehr bringt, gehören Ihnen. Praktisch heißt das: Senden Sie Ihrem Lieferanten eine strukturierte Anfrage über den gesamten Datensatz aus Anhang XIII, statt einzelnen Feldern hinterherzulaufen. Siehe was Ihr Lieferant liefern muss.
Was Sie damit tun
- Nutzen Sie Anhang XIII als Checkliste. Behandeln Sie jede der Gruppen oben als einen Datenabschnitt, den Sie je Modell erheben.
- Trennen Sie nach Quelle. Markieren Sie, welche Felder vom Lieferanten kommen und welche Ihre sind.
- Vermerken Sie die Ebene. Kennzeichnen Sie, welche Felder öffentlich werden, damit nichts Sensibles versehentlich sichtbar wird.
Kurz gefasst
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2023/1542 legt die Daten fest, die ein Batteriepass tragen muss: Identität, Chemie, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Leistung und Haltbarkeit, gefährliche Stoffe und Nachweisdokumente. Das meiste kommt von Ihrem Lieferanten, es wird in Zugriffsebenen ausgeliefert, und es ist die Checkliste, gegen die Sie jeden Pass aufbauen.