20. Juli 2026
Wann gilt eine Batterie als in der EU in Verkehr gebracht?
Die Passpflicht knüpft daran an, dass eine Batterie in der EU in Verkehr gebracht wird. Dieser Moment ist nicht Herstellung oder Versand. Was das für Importeure bedeutet.
Die Passpflicht ist an einen bestimmten Moment geknüpft: den, in dem eine Batterie in der EU in Verkehr gebracht wird. Wer diesen Moment richtig bestimmt, hat eine klare Frist. Wer ihn falsch bestimmt, übersieht entweder die Pflicht oder sorgt sich um Batterien, die nie erfasst waren. Dieser Leitfaden erklärt das Konzept in klaren Worten für Importeure.
Was "in Verkehr bringen" bedeutet
Nach der EU-Batterieverordnung ist das In-Verkehr-Bringen die erstmalige Bereitstellung einer Batterie auf dem EU-Markt. Bereitstellen wiederum ist die Abgabe der Batterie zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, entgeltlich oder unentgeltlich. Beides ist in Art. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542 definiert.
Aus dieser Definition folgen zwei Dinge:
- Es geht um das erste Mal, dass eine bestimmte Batterie auf den EU-Markt gelangt, nicht um jeden späteren Verkauf.
- Es geht um die gewerbliche Abgabe in die EU, nicht um die Herstellung. Eine Jahre zuvor gefertigte Batterie wird in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals in der EU abgegeben wird, nicht als sie gebaut wurde.
Warum das Datum zählt und nicht das Herstellungsdatum
Die Passpflicht gilt für Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden. Das ist ein Test des In-Verkehr-Bringens, Herstellungs- und Versanddatum entscheiden also nicht.
Praktisch heißt das: Eine vor der Frist gefertigte Batterie kann trotzdem einen Pass brauchen, wenn Sie sie am oder nach dem 18. Februar 2027 erstmals in der EU abgeben. Umgekehrt folgt Bestand, der tatsächlich vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurde, den damals geltenden Regeln. Wenn Ihr Bestand die Frist überspannt, behandeln Sie das Datum des In-Verkehr-Bringens jeder Einheit als entscheidend und planen Sie Ihre Umstellung darum herum. Der Mechanismus ist das Auslösedatum und keine Sonderausnahme: Die Verordnung enthält keine pauschale Klausel, die Bestand vor der Frist im Verkauf lässt, sie wendet jede Pflicht schlicht auf Batterien an, die ab dem Startdatum dieser Pflicht in Verkehr gebracht werden (der Pass ab dem 18. Februar 2027, nach Art. 77). Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG wurde zum 18. August 2025 aufgehoben (Art. 95). Für eine Sendung direkt auf der Grenze entscheidet das Datum des In-Verkehr-Bringens jeder Einheit.
Der Importeur ist meist derjenige, der in Verkehr bringt
Bei importierten Batterien geschieht das In-Verkehr-Bringen in der Regel dann, wenn Sie als Importeur die Ware erstmals in der EU abgeben. Deshalb landet die Passpflicht bei Ihnen als Wirtschaftsakteur, unter Ihrer eigenen EORI-Nummer. Siehe wer für den Batteriepass verantwortlich ist.
Der Hersteller außerhalb der EU bringt die Batterie nicht in der EU in Verkehr; das tun Sie. Das ist ein wesentlicher Grund, warum sich die Pflicht nicht die Kette hinauf zurückgeben lässt.
Was das für die Planung heißt
Weil der Auslöser das Datum des In-Verkehr-Bringens ist, lässt sich der Zeitpunkt planen:
- Ordnen Sie Ihre Modelle der Frist zu. Alles, was Sie am oder nach dem 18. Februar 2027 erstmals in der EU abgeben, braucht einen Pass.
- Beobachten Sie Bestand, der über das Datum reicht. Wissen Sie, welche Einheiten vor der Frist in Verkehr gebracht wurden und welche danach.
- Erledigen Sie die Datenarbeit vor dem Abgabedatum, nicht danach, damit eine Batterie in dem Moment passbereit ist, in dem sie abgegeben wird.
Um zu klären, ob ein bestimmtes Modell überhaupt erfasst ist, verbinden Sie diesen Zeittest mit den Prüfungen zu Typ und Kapazität in fällt meine Batterie in den Geltungsbereich oder führen Sie es durch den Geltungsbereichs-Check.
Kurz gefasst
Eine Batterie ist in der EU in Verkehr gebracht, wenn sie erstmals zum Vertrieb oder zur Verwendung in der EU bereitgestellt wird. Die Passpflicht gilt ab dem 18. Februar 2027 auf dieser Grundlage, nicht nach Herstellungs- oder Versanddatum. Bei Importen sind meist Sie derjenige, der sie in Verkehr bringt, weshalb die Pflicht Ihre ist. Planen Sie um das Abgabedatum jedes Modells herum, besonders bei Bestand, der die Frist überspannt.