23. Juli 2026
Batteriepass, CE-Kennzeichnung und UN 38.3: Wie die Anforderungen zusammenpassen
Der Batteriepass ersetzt weder die CE-Kennzeichnung noch die Transportprüfung nach UN 38.3. Wie diese getrennten Anforderungen zusammenhängen, damit Importeure sie nicht verwechseln.
Importeure fragen oft, ob der Batteriepass die CE-Kennzeichnung ersetzt oder ob mit vorliegenden UN-38.3-Prüfberichten der Pass bereits erledigt ist. Die kurze Antwort lautet in beiden Fällen nein. Es sind getrennte Anforderungen, die nebeneinander bestehen. Dieser Leitfaden erklärt den Zusammenhang, damit Sie das eine nicht für das andere halten.
Drei verschiedene Dinge
Es hilft, jedes beim Namen zu nennen:
- Der Batteriepass ist ein strukturierter, gehosteter Datensatz zu einer Batterie nach der EU-Batterieverordnung, erreichbar über einen Datenträger und in Zugriffsebenen ausgeliefert. Siehe was ein digitaler Produktpass ist.
- Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers oder des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, dass ein Produkt die einschlägigen EU-Anforderungen erfüllt, die sie verlangen. Sie ist ein Konformitätszeichen, kein Datensatz.
- UN 38.3 ist eine Reihe von Transportsicherheitsprüfungen für Lithiumbatterien, mit denen belegt wird, dass eine Batterie sicher versandt werden kann. Es ist ein Prüfstandard, belegt durch eine Prüfzusammenfassung.
Sie dienen unterschiedlichen Zwecken: Der Pass informiert und macht rückverfolgbar, die CE-Kennzeichnung erklärt die Konformität, und UN 38.3 stützt den sicheren Transport.
Warum keines das andere ersetzt
Weil sie unterschiedliche Aufgaben haben, erfüllt eines nicht die anderen:
- UN-38.3-Prüfberichte zu haben, erzeugt keinen Pass. Diese Berichte sind nützliche Eingangsdaten, denn Prüf- und Sicherheitsdokumentation gehört zu dem, worauf ein Pass verweist, aber sie sind nicht der Pass.
- Auch eine CE-Kennzeichnung erzeugt keinen Pass. Eine Batterie kann CE-gekennzeichnet sein und trotzdem einen Pass brauchen, der erstellt und gehostet wird.
- Einen Pass zu erstellen, beseitigt keine geltenden CE- oder Transportpflichten.
Es ist dieselbe Falle wie die Annahme, die Papiere eines Lieferanten übertrügen ihm die Passpflicht. Das tun sie nicht. Die Dokumente speisen Ihren Pass; die Verantwortung, ihn zu bauen und zu hosten, bleibt bei Ihnen als dem Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Siehe wer für den Batteriepass verantwortlich ist.
Wie sie in der Praxis zusammenhängen
Die Anforderungen sind getrennt, teilen sich aber Eingangsdaten. Die Prüfberichte hinter UN 38.3 und die Unterlagen hinter einer Konformitätserklärung sind genau die Art von Nachweisen, auf die der Datensatz nach Anhang XIII im Pass verweist. Die Arbeit ist also kumulativ und nicht doppelt:
- Sammeln Sie die Prüf- und Sicherheitsdokumentation, die Sie ohnehin für Transport und Konformität brauchen.
- Verwenden Sie sie als Nachweisdokumente im Pass wieder, wo der Datensatz das verlangt. Siehe Anhang XIII erklärt.
- Halten Sie die Pflichten in Ihren Unterlagen getrennt, damit Sie jede für sich belegen können.
Zur Einordnung: Die CE-Kennzeichnung verlangt die Batterieverordnung selbst. Eine Batterie muss sie tragen, bevor sie in Verkehr gebracht wird (Art. 19 und 20 der Verordnung (EU) 2023/1542), gestützt auf die EU-Konformitätserklärung (Art. 18), und als Importeur müssen Sie prüfen, dass CE-Kennzeichnung und Kennzeichnung nach Art. 13 vorhanden sind, bevor Sie die Batterie in Verkehr bringen (Art. 41). UN 38.3 steht überhaupt nicht in der Batterieverordnung. Es ist eine Transportsicherheitsprüfung aus dem Gefahrgutrecht (den UN-Modellvorschriften, in der EU über die ADR-Regeln angewandt), und genau deshalb ist sie eine vom Pass getrennte Pflicht.
Kurz gefasst
Batteriepass, CE-Kennzeichnung und UN 38.3 sind drei getrennte Anforderungen: ein Datensatz, eine Konformitätserklärung und eine Transportsicherheitsprüfung. Keine ersetzt eine andere. Sie teilen sich Eingangsdaten, sodass die für Prüfung und Konformität gesammelten Unterlagen in den Pass einfließen, aber die Passpflicht steht für sich und bleibt bei Ihnen als Importeur.